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   LSG Bayern, 23.02.2011 - L 2 U 556/09   

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https://dejure.org/2011,17490
LSG Bayern, 23.02.2011 - L 2 U 556/09 (https://dejure.org/2011,17490)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.02.2011 - L 2 U 556/09 (https://dejure.org/2011,17490)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - L 2 U 556/09 (https://dejure.org/2011,17490)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - zeitlicher Zusammenhang - Aufgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens - Abwicklungsarbeiten - Wie-Beschäftigung - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Handlungstendenz - Reparatur einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfall wird nicht in landwirtschaftlicher Unfallversicherung anerkannt bei fehlendem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Tätigkeit; Anerkennung eines Unfalls in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; sachlicher und zeitlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Unfalls in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; sachlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Aufgabe eines landwirtschaftlichen Unternehmens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Streit um Arbeitsunfall bei Abwicklungsarbeiten nach Betriebsaufgabe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.06.1970 - 2 RU 87/66

    Unfallversicherungsschutz - Pflichtversicherter Unternehmer - Aufgabe des

    Auszug aus LSG Bayern, 23.02.2011 - L 2 U 556/09
    Die Tätigkeit zur Abwicklung eines schon eingestellten Unternehmens muss jedoch noch im inneren Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen (BSGE 31, 203; 51, 203).

    Das BSG hat hierzu in seinem Urteil vom 26.06.1970 (Az.: 2 RU 87/66) ausgeführt, dass bei der Abwicklung eines Betriebes immer zu prüfen ist, ob der zeitliche Abstand einer an sich noch mit dem abzuwickelnden Unternehmen im Zusammenhang stehenden Tätigkeit von der Beendigung der eigentlichen Unternehmertätigkeit zur Folge hat, dass diese ursächliche Verknüpfung rechtlich nicht mehr wesentlich ist.

    Die Tätigkeit liegt jedoch nicht mehr innerhalb des zeitlichen Rahmens, in dem Abwicklungsarbeiten versicherungsrechtlich dem abwickelnden Unternehmen zuzurechnen sind (BSG vom 26.06.1970, a.a.O.).

  • BGH, 14.07.1986 - II ZR 296/85

    Tätigkeit als Mitgesellschafter und Geschäftsführer einer im Paketreiseservice

    Auszug aus LSG Bayern, 23.02.2011 - L 2 U 556/09
    Ein überlanges Haftungsrisiko der Beklagten als Solidargemeinschaft kann danach unbillig sein (vgl. auch zur Ausschließlichkeitsbindung, Roth in: Münchner-Kommentar, Bürgerliches Recht, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 5. Aufl. 2007, § 242 Rdnr. 413; zum Wettbewerbsverbot: BGH WM 1986, 1282).
  • BSG, 31.05.1978 - 2 RU 67/76
    Auszug aus LSG Bayern, 23.02.2011 - L 2 U 556/09
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 31.05.1978 (Az.: 2 RU 67/76) hierzu ausgeführt, dass entscheidend ist, dass das Vorhandensein des Unternehmens ein wesentlicher Anlass für die Tätigkeit ist und diese Tätigkeit auch für das Unternehmen Bedeutung hatte.
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